Einer dümmer als der Andere!



Vorgeschichte:

Gewerblicher Kunde lässt sich Angebot für Server machen und kauft letztlich ein Dual-Xeon System. Kurz darauf fangen die Nervereien an.
Von Anfang an bemängelt der Kunde die Lautstärke des Geräts. Argumenten, die Notwendigkeit und Normalität ebendieser Kühlung betreffend, ist er nicht zugänglich. Kurz darauf fällt ihm eine, seiner Meinung nach viel zu starke Erwärmung im hinteren Bereich des Gerätes auf, die er ebenfalls mehrfach annervt.
Mehrfach bieten wir dem Kunden an, das Gerät zwecks Überprüfung bei uns vorbei zu bringen, was er stets mit der Begründung, er würde es benötigen und hätte außerdem keine Zeit, ablehnt.
Als wir irgendwann nicht mehr darauf reagieren, weil wir zufällig von einer Sekretärin den Standort des Servers in einem stinknormalen Schrank erfuhren, legt der Typ noch einen drauf. Angeblich soll das Gerät nun häufig sporadische Abstürze aufzeigen. Nun gut, angesichts des Standortes mag das sogar wahrscheinlich sein.
Erneut fordern wir den Kunden auf, das Gerät vorbeizubringen und erneut verlangt er von uns stattdessen einen Vor-Ort-Service. Da er diesen aber nicht gekauft hat, bieten wie ihm an, gegen Kostenerstattung den Fehler vor Ort zu beheben. Gemäß HGB und unseren AGB eigentlich ein völlig normaler und legaler Vorgang.
Aber unser Kunde möchte seinen Willen erzwingen und uns ereilt das folgende Anwalts- oder besser Möchtegernanwaltsschreiben...


RECHT 002a


RECHT 002b


1. Das Gerät wurde vom Kunden abgeholt und bar bezahlt, keinesfalls jedoch vor Ort installiert. War wohl Wunschdenken des Anwalts, der dadurch hoffte, seine aussichtslose Lage zu verbessern *g*
2. Dieser "Anwalt" haut Verbraucher- und Unternehmerrecht völlig durcheinander...

Muß man ihn ernst nehmen? Ne...

Wie haben ihn jedenfalls telefonisch über die Beibehaltung unserer Meinung informiert und weder von ihm noch von dem Server je wieder etwas gehört :o)