Die Story fägt folgendermaßen an: Irgendwann kaufte ein Kunde neben einigen anderen Teilen eine Grafikkarte, welche 5 Monate später ihren Dienst quittiert. Er will sie reklamieren und rechnet wohl mir einem Soforttausch. Da keine Tauschware verfügbar ist, muß die Grafikkarte zum Hersteller eingesendet werden. Der Kunde will diesen Sachverhalt nicht akzeptieren und wird ausfällig. Dabei beschimpft er die Firma (Drecksladen) wie auch den Geschäftsführer (...sagt der "blonden Locke" das er keine Ahnung hat wie man Kunden behandelt). Daraufhin macht der Mitarbeiter an der Rekla einen Vermerk in der Kundendatei über dieses Verhalten... Einige Zeit später: Nun bereits außerhalb der Gewährleistungszeit verabschiedet sich die Festplatte des Kunden und wird von diesem zwecks Inanspruchnahme der Herstellergarantie reklamiert. Standardgemäß wird dafür eine Aufwandspauschale von DM 15,00 berechnet, was der Kunde auch diskussionslos unterschriftlich bestätigt. Die Festplatte wird nun beim Hersteller reklamiert und dem Kunden nach 4 Wochen ausgetauscht und versandkostenfrei zugesendet. Genau hier beginnt das Problem: Obwohl der Vertriebsmitarbeiter, der den Austausch macht, Rechnung per Nachnahme vermerkt, versendet der Mitarbeiter im Warenausgang die Rücklieferung versehentlich nicht als Nachnahme. Weil es in der Rechnung aber korrekt eingetragen ist, bemerkt den Fehler zunächst niemand. Einige Monate später im Zuge einer Inventur fällt der Fehler dann auf. Normalerweise wird bei so geringfügigen Beträgen nichts unternommen und der offene Posten quasi vergessen - wenn da nicht der Vermerk über das unmögliche Verhalten des Kunden vorhanden wäre *fg*. Solchen Leuten erläßt man nun einmal ungern etwas, also bekommt der Kunde eine Mahnung. |
Dies war seine Reaktion... |
Darauf antworten wir... Wie jeder sehen kann, steht da "Packstück ohne Zusatzleistung", es wurde also -keine- Nachnahme kassiert!!! |
Die Entgegnung des Kunden ließ nicht lange auf sich warten. Dieses Mal noch etwas unverschämter und mit noch ein paar mehr Rechtschreibfehlern... *tztztz* Wobei man sich dabei schon ganz schön beherrschen muß, um noch korrekt zu bleiben. Fassen wir also zusammen: Mal ganz nebenbei zum Thema "17 Wochen Reklamationsdauer", seine Werkstattrechnung... |
Auch darauf bekam der Kunde (zähneknirschend) eine noch immer korrekte Antwort... |
Er kann es nicht lassen und wird noch dreister... "...ohne Präjustiz..." will er also überweisen. Ich glaube sein Sprachverständnis ist auch Prä..., frühes Präkambrium... "Diese Frage ist rein retourischer Art...". Will er die Frage "zurückgehen lassen" oder meinte er eher rhetorisch? *fg* Hmm. Will er jetzt 3.58 EUR wegen seines "Nachnamens" einbehalten? Fakten: |
Jetzt wollt Ihr sicher wissen wie es weiterging? Das letzte Schreiben haben wir ignoriert, schließlich hatte er ja bezahlt. Daraufhin veröffentlichte er seine Schreiben mit einer Erklärung auf seiner Homepage und setzte uns darüber in Kenntnis. Das freute unseren Rechtsanwalt und nachdem dieser "Diplom-Informatiker" seine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" unterzeichnet hatte fand die Story ihr Ende... Trotzdem bleibt eine Frage offen. Wie grottenschlecht muß ein Bildungssystem sein, welches solch "muttersprachlichen Nieten" ein Abitur, ja sogar einen Studienabschluss ermöglicht? Deutsch abgewählt??? Zu DDR-Zeiten wär für den nicht mal Klasse 10 drin gewesen!!! Dazu sag ich nur "Armes Deutschland"................ |